Verhaltensgrundsätze
Integrität, Fairness und Nachhaltigkeit als Maßstäbe für unser Verhalten in allen Geschäftsprozessen
Die Verbindung von unternehmerischem Handeln mit ethischen Grundsätzen hat bei uns als Familienunternehmen eine lange Tradition und ist eines der wesentlichen Merkmale unserer Firmenentwicklung. Wir wissen, dass ein langfristiger Erfolg von den Rahmenbedingungen der handelnden Mitarbeiter abhängig ist. Deshalb gelten bei uns klare Verhaltensgrundsätze, die unser Selbstverständnis als fairer, kompetenter und zuverlässiger Partner in eine gelebte Unternehmenskultur überführen.
Chancengleichheit und Vielfalt als integrierter Bestandteil (2.3.2) unserer Verhaltensgrundsätze (EEO Statement)
SARSTEDT verpflichtet sich zu Chancengleichheit und Vielfalt. Wir machen keinen Unterschied zwischen Individuen aufgrund von Faktoren wie Alter, Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Religion, Behinderung, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen. Unsere Chancengleichheitspolitik gilt für sämtliche Bereiche unseres Unternehmens, einschließlich Einstellung, Rekrutierung, Beförderung, Kündigung, Entlassung, Rückruf, Beurlaubung, Vergütung, Sozialleistungen sowie Schulung und Ausbildung. Unsere Entscheidungen im Hinblick auf die Einstellung und berufliche Entwicklung basieren ausschließlich auf den Qualifikationen, Verdiensten und den geschäftlichen Bedürfnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung.
(Stand 31.12.2024)
Nachhaltige Lieferkette
Wir erwarten auch von unseren Lieferanten die Einhaltung sozialer, ökologischer und ethischer Standards. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten legt diese verbindlich fest und unterstützt die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Wir sind uns als international tätiges Familienunternehmen insbesondere den umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risiken einer global verzweigten Wertschöpfungskette bewusst und treten den Herausforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in unserer Lieferkette aktiv entgegen. Hierzu haben wir neben dem Verhaltenskodex für Lieferanten in Übereinstimmung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Grundsatzerklärung verfasst.
Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jährlich einzureichenden LkSG-Berichte zum Nachweis zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten sind wie folgt verfügbar:
Hinweisgeben
Hinweise auf Verstöße gegen unsere Verhaltensgrundsätze sowie jedwede andere Art von Compliance Verstößen durch die SARSTEDT-Gruppe, Mitarbeiter*, Geschäftspartner oder andere Interessengruppen können neben den in unserem Code of Conduct definierten Meldekanälen auch in unserem digitalen Hinweisgebersystem eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich zur Zielsetzung und Nutzung des Hinweisgebersystems in der nachfolgenden Richtlinie.
*Es sind alle Geschlechter gemeint
Kundeninformation gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie Erklärung nach § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 VerpackG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG müssen alle gewerblichen und privaten Endverbraucher ab dem 3. Juli 2021 über die Rückgabemöglichkeit der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie den Sinn und Zweck dieser Möglichkeit informiert werden.
Dies nehmen wir zum Anlass, Sie als unseren Kunden darüber zu informieren, dass wir sämtliche Einweg-Transport- und -Großverbraucherverpackungen, die Bestandteil unserer Warensendungen sind, am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und diese der Verwertung zuführen. Die Art und Weise einer derartigen Rückgabe wird zudem vorab auf die jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten abgestimmt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, die o.g. Einweg-Verpackungen an uns zurückzugeben. Die Entscheidung darüber, ob Sie diese Verpackungen an uns zurückgegeben oder nicht, liegt allein bei Ihnen. Sofern Sie von der o.g. Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch machen, gehen wir davon aus, dass Sie die Verpackungen in Eigenregie der Wiederverwendung oder Verwertung zuführen.
Alle Mehrwegverpackungen (z.B. Europaletten) müssen wie bisher an uns zurückgegeben werden.
Im Hinblick auf die ab dem 01.07.2022 gültigen Anforderungen des § 7 Abs. 5 Satz 2 VerpackG bestätigen wir Ihnen hiermit rechtsverbindlich, dass sämtliche von uns als Hersteller in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem System beteiligt sind.
Ebenfalls erklären wir Ihnen gemäß der seit 01.07.2022 geltenden Regelungen bzw. Anforderungen aus § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 7 Sätze 1 bis 3, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 und § 9 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 VerpackG rechtsverbindlich, dass unser Unternehmen ordnungsgemäß bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert ist.
Registrierungsnummer: DE1667419801248
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis ausschließlich für unsere Kunden in Deutschland gilt.
Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu noch Fragen haben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
SARSTEDT AG & Co. KG