(EU) Nr. 605/2014 - Neueinstufung von Formaldehyd

(EU) Nr. 605/2014 - Neueinstufung von Formaldehyd

Seit vielen Jahren wird für die Fixierung von Gewebeproben Formalin eingesetzt. Formalin rückt allerdings schon seit längerer Zeit stark in den Fokus der Kritik, da neben den guten konservierenden Eigenschaften auch eine toxische Wirkung hervorgerufen wird. Bereits im Jahr 2004 stufte die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Substanz Formaldehyd als „krebserregend für den Mensch“ ein. Neben weiteren nationalen Regelungen, die Formaldehyd ebenso als krebserregend einstuften, hat im Dezember 2012 das Komitee für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag zur Neueinstufung abgegeben. Im Juni 2014 hat nun auch die europäische Kommission beschlossen, Formaldehyd als „krebserregend“ (Kategorie 1B) und „mutagen“ (Kategorie 2) einzustufen. Dies wurde nun mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft (siehe auch: BGWmitteilungen Ausgabe 3/15).

Aufgrund der neueren Erkenntnisse über Formaldehyd und den entsprechenden nationalen und der europäischen Neueinstufung steht bei der Fixierung von Gewebeproben der Schutz des Personals immer mehr im Vordergrund. Das geschlossene Sarstedt Formalin System bietet hier die beste Möglichkeit, den Kontakt des Anwenders mit dem gesundheitsschädlichen Formalin zu verhindern und somit das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Neben dem kontaminationsfreien Fixieren bietet das System den Vorteil, das Volumen an Formalin individuell und bedarfsgerecht dosieren zu können. Somit können Kosten, die durch die Entsorgung des Formalins entstehen, erheblich reduziert werden.

 

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